Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mietkoch Heiko Wagner

§ 1 Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, von Heiko Wagner, nachfolgend „Mietkoch“ genannt. Der Auftraggeber akzeptiert diese, sobald er unser Angebot angenommen hat. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie können bis zur Auftragsannahme oder Durchführung durch den Mietkoch widerrufen oder geändert werden. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen, werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

§ 3 Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auch in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung unter www.ein-koch-für -alle-fälle.de

§ 4 Leistungsbeschreibung
Unsere Buffets werden pünktlich zum ausgemachten Termin geliefert. Wir haften nicht für unvorhergesehene Behinderungen, die zu einer verspäteten Anlieferung führen. Hierzu gehören unter anderem Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich unterliegende Störungen, die zu einer Produktionsverzögerung in unserem Hause führen. Ferner haften wir nicht für Verkehrsunfälle oder sonstige Verzögerungen auf dem Transportweg und zwar auch nicht für den Fall, dass unser Fahrer einen eventuellen Unfall oder eine Verzögerung fahrlässig verursacht hat.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Mietkoch im Rahmen der Vertragsverhandlungen die genaue Anzahl der Teilnehmer, die konkrete Speise- und Getränkeanzahl und die benötige Stundenanzahl bis dann als Vertragsbestandteil und sind Grundlage der Abrechnung. Zusätzliches Personal wird vom Auftraggeber nach vorherigem Angebot und Festlegung gesondert berechnet. Der Mietkoch verpflichtet sich zur Vorbereitung eines Essens für die vom Auftraggeber verbindlich mitgeteilte Anzahl an Personen in den vom Kunden festgelegten Räumlichkeiten. Im vereinbarten Preis enthalten sind Kauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen, das Servieren am Tisch (bis zu 10 Teilnehmer) und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche, bzw. Ort der Zubereitung des Kunden. Für alle Personen wird dasselbe Menü am Tisch serviert. Abweichend davon, wie z.B. für Vegetarier oder Allergiker müssen vorab individuell abgesprochen und gegebenenfalls zusätzlich vergütet werden. Um eine gleichbleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich der Mietkoch vor, aufgrund der Marktgegebenheiten einzelne Elemente des Menüs zu verändern oder durch ein ähnliches Produkt zu ersetzen, welches den hohen Qualitätsstandards des Mietkochs entspricht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Mietkoch eine geeignete Stelle bzw. geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen, um die Zubereitung des Menüs und das Servieren des Menüs zu ermöglichen. Evtl. Ausnahmen sind hiervon individuell abzusprechen.

§ 5 Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel leicht verderblich sind. Infolgedessen müssen Reklamationen unverzüglich gemeldet werden.
Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, die Ware bei Lieferung sofort zu prüfen, und Mängel unmittelbar der Transportperson anzuzeigen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die äußere Beschaffenheit. Der Auftraggeber ist ebenfalls gehalten die gelieferten Mengen zu überprüfen. Nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß bemängelte Ware gilt als genehmigt.
Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder sonst an einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsmäßigen Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert wird. Durch eine berechtigte Mängelrüge wird die Abnahme- und Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aufgehoben oder aufgeschoben.
Für den Fall einer begründeten Reklamation beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung oder Wandelung der beanstandeten Teilware.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere hinsichtlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig mangelhafte Ware geliefert wurde.
Für Beschädigungen im Haus des Auftraggebers, die von unseren Bedienungs- und Servicemitarbeitern verursacht werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter durch unsere Haftpflichtversicherung.

§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Ware an den Transporteur, ansonsten bei der Übergabe auf den Empfänger über. Zum gleichen Zeitpunkt geht auch die Beweislast für die ordnungsgemäße Behandlung der Waren über.

§ 7 Berechnung / Bezahlung / Fahrtkosten
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Leider ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen, gesetzlichen Mehrwertsteuerregelungen teilweise erhebliche Unterschiede im Endpreis. Liefern wir unserem Kunden ausschließlich Lebensmittel, so schlagen wir 7% gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Warenwert. Beinhaltet die Lieferung jedoch auch Geschirr, Servicekräfte, Mobiliar, so sind wir gesetzlich verpflichtet 19 % Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu erheben.
Sämtliche Leistungen des Mietkochs sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Mietkoch behält sich ausdrücklich vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrag Volumens bei Reservierungsbestätigung zu fordern. Die Bezahlung erfolgt in bar, gegen Quittung oder gegen Rechnung. Im Falle einer Überweisung muss die Gutschrift bis spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem Konto ersichtlich sein. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Der Mietkoch behält sich das Recht vor, evtl. höheren Zinsschaden gelten zu machen. Außerdem behält sich der Mietkoch das Recht vor, weiteren Schaden, der nicht Zinsschaden ist, geltend zu machen. An und Abreise innerhalb der ersten 20 Kilometer ab Graben Neudorf sind kostenlos. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 65 Cent incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer durch den Mietkoch pro Entfernungskilometer erhoben. Evtl. Abweichungen dieser Regelung werden gesondert vereinbart.

§ 8 Abnahme / Vertragsrücktritt
Im Falle von Stornierungen (Abnahmeverzug) gilt: Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Vergütung, bis 7Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig. Im Falle des Abnahmeverzugs ist der Mietkoch berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz wird der Anbieter 50% des vereinbarten Auftragswertes verlangen. Bei einer späteren Stornierung ist die Auftragssumme als Schadenspauschale komplett zu entrichten. Auch hier hat der Kunde die Möglichkeit, dem Mietkoch einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 9 Verlust / Beschädigung von Mietgegenständen
Sämtliche mit dem Auftrag verbundene und zur Verfügung gestellte Transportgeräte, Platten, Bretter, Geschirr, Bestecke und Zelte sind und bleiben unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenlieferung und sind grob gereinigt zurückzugeben.
Die Gerätschaften sind während der Nutzung durch den Auftraggeber pfleglich zu behandeln. Fehlen bei Rückgabe Geräte, sind sie beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu ersetzen.
Beim Zeltverleih gilt:
Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Mieters. Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter die Mietsachen ordnungsgemäß zu sichern und Zelte notfalls von Personen zu räumen. Für die Sicherheit während der Nutzung sowie Auf- und Abbau haftet der Mieter vollumfänglich.
Für Verlust haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches des Vermieters bleibt davon jedoch unberührt.
Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen.
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen.

§ 10 Haftungsausschluss
der Mietkoch haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei evtl. entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Auftraggebers, die nicht Personenschäden sind, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Erfüllungsort / Gerichtstand
Sollte in diesen Bedingungen eine Unwirksame Bestimmung sein, werden die Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die den wirtschaftlichen Zweck der Betreffenden Formulierung am nächsten kommt (salvatorische Klausel) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist Graben Neudorf. Für alle Vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.

Heiko Wagner, im April 2023-04-21