§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Beratungen von Heiko Wagner, nachfolgend „Mietkoch“ genannt.
§ 2 Vertragsabschluß
Die Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie können bis zur Auftragsannahme durch den Mietkoch widerrufen oder geändert werden. Vereinbarungen, insbesondere
mündliche Verabredungen und Zusicherungen, werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
§ 3 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit im abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert werden jedoch , diese jedoch nicht an Dritte weiter gegeben
werden. Der Mietkoch verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Umgang mit den Daten und sichert zu, dies nicht an unbefugte Dritte herauszugeben.
§ 4 Leistungsbeschreibung
Der Kunde verpflichtet sich, dem Mietkoch im Rahmen der Vertragsverhandlungen die genaue Anzahl der Teilnehmer, die konkrete Speise- und Getränkeanzahl und die benötige Stundenanzahl bis
spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten so dann als Vertragsbestandteil und sind Grundlage der Abrechnung. Grundsätzliches Personal wird vom
Auftraggeber nach vorherigem Angebot und Festlegung gesondert berechnet. Der Mietkoch verpflichtet sich zur Vorbereitung eines Essens für die vom Auftraggeber verbindlich mitgeteilte Anzahl an
Personen in den vom Kunden festgelegten Räumlichkeiten. Im vereinbarten Preis enthalten sind Kauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen, das Servieren am Tisch und das ordnungsgemäße
Hinterlassen der Küche, bzw. Ort der Zubereitung des Kunden. Für alle Personen wird dasselbe Menü am Tisch serviert. Abweichend davon, wie z.B. für Vegetarier oder Allergiker müssen vorab
individuell abgesprochen und gegebenenfalls zusätzlich vergütet werden. Um eine gleich bleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich der Mietkoch vor,
aufgrund der Marktgegebenheiten einzelne Elemente des Menüs zu verändern oder durch ein ähnliches Produkt zu ersetzen, welches den hohen Qualitätsstandards des Mietkochs entspricht. Die vom
Mietkoch eingekauften Ware die für die Veranstaltung benötigt werden, gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Mietkoch eine geeignete Stelle bzw.
geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen, um die Zubereitung des Menüs und das Servieren des Menüs zu ermöglichen. Evtl. Ausnahmen sind hiervon individuell
abzusprechen.
§ 5 Gewährleistung
Mängel oder Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unverzüglich nach erster Verkostung des Menüs erfolgen. Jegliche Haftung des Mietkochs für behauptete Mängel nach Verzehr des
Menüs ist ausgeschlossen. Der Mietkoch haftet nicht für Umstände oder Schäden die der Hilfskoch in oder außerhalb der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht.
§ 6 Berechnung / Bezahlung / Fahrtkosten
Sämtliche Leistungen des Mietkochs sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, soweit nicht anderes vereinbart ist. Der Mietkoch behält sich ausdrücklich vor,
eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetragvolumens bei Reservierungsbestätigung zu fordern. Die Bezahlung erfolgt in bar, gegen Quittung oder gegen Rechnung. Im Falle einer Überweisung muss
die Gutschrift bis spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem Konto ersichtlich sein. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Der Mietkoch behält sich das Recht vor, evtl.
höheren Zinsschaden gelten zu machen. Außerdem behält sich der Mietkoch das Recht vor, weiteren Schaden, der nicht Zinsschaden ist geltend zu machen. An und Abreise innerhalb der ersten 20
Kilometer ab Graben Neudorf sind kostenlos. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 65 Cent incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer durch den Mietkoch pro Entfernungskilometer
erhoben. Evtl. Abweichungen dieser Regelung werden gesondert vereinbart.
§ 7 Abnahme / Vertragsrücktritt
Tritt der Kunde bis 7 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurück, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzugs ist der Mietkoch berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen
oder Ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann der Mietkoch 50% des vereinbarten Auftragswertes verlangen. Darlegungs- und beweispflichtig hierfür ist
der Kunde. Bei einer späteren Stornierung von 2 - 0 Tagen ist die Auftragssumme als Schadenspauschale komplett zu entrichten.
§ 8 Verlust / Beschädigung von Mietgegenständen
Für Gegenstände und Utensilien, die der Mietkoch zur Durchführung des Auftrages dem Kunden zur Verfügung stellt, z.B. Kochbesteck, Messer, etc. obliegt dem Auftraggeber die Pflicht, diese
einwandfrei und vollständig zurück zugeben. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Kosten für die Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde
haftet für das Verhalten und Verschulden seiner Gäste.
§ 9 Haftungsausschluss
Der Mietkoch haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei evtl. entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Auftraggebers, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im
Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Personenschäden.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung sein, werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die den wirtschaftlichen
Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
§ 11 Erfüllungsort / Gerichtstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist das jeweilige Gericht am Erfüllungsort zuständig. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Deutsche
Recht.
Heiko Wagner, 01. März 2012